Das neue Mutterschutzgesetz
Im Januar 2018 hat sich für die Mütter in Deutschland eine Änderung ergeben. Das neue Mutterschutzgesetz ist nämlich in Kraft getreten und regelt nun auch den so wichtigen Punkt des Stillens für berufstätige Mütter.
Im Januar 2018 hat sich für die Mütter in Deutschland eine Änderung ergeben. Das neue Mutterschutzgesetz ist nämlich in Kraft getreten und regelt nun auch den so wichtigen Punkt des Stillens für berufstätige Mütter.
Elterngeld (gültig ab 01.01.2007): Alle Infos und Hintergünde lesen Sie hier: hier klicken
Geburtsvorbereitungskurse bzw. Rückbildungsgymnastikkurse werden in der Regel von Hebammen, Krankengymnasten und natürlich von Geburtsvorbereiterrinnen angeboten. Fragen Sie im Krankenhaus oder bei Ihrem Frauenarzt nach, wo ein Kurs in Ihrer Nähe stattfindet.
Sie haben vor der Schwangerschaft den Haushalt geführt und sind nun durch die Schwangerschaft nicht mehr in der Lage den Haushalt zu führen? Ihr Mann/Lebensgefährte ist außer Haus und somit lebt niemand in Ihrem Haushalt, der diesen führen kann? Dann beantragen Sie einfach Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse. Lassen Sie sich ein Antragsformular (+ ärztliche Bescheinigung für Ihren Arzt) zuschicken.
Haushaltshilfe kann geleistet werden durch:
Sie sind schwanger und fragen sich, welche Leistungen Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten? Hier wollen wir Ihnen die wichtigsten einmal kurz vorstellen. Wir gehen hierbei von einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (Techniker Krankenkasse, AOK oder Barmer) aus. Sind Sie privat versichert, so haben Sie vermutlich einen anderen Leistungsanspruch. Für werdende Mütter sind drei Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse besonders interessant: